Handelsbezeichnung |
CCC720 |
Zulassungsnummer | 034046-60 |
Zulassungsinhaber | Taminco BV - |
Weitere Vertriebsfirmen | Bayer CropScience Deutschland GmbH |
Zulassungsende | 30.11.24 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Wirkstoffgehalt | 558,3 g/l Chlormequat (720 g/l Chlorid) |
Formulierung | Wasserlösliches Konzentrat |
Signalwort (GHS) | Achtung |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | Umwelt, Ausrufezeichen |
Gefahrenhinweise (GHS) | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Sicherheitshinweise (GHS) | Inhalt/Behälter ... zuführen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch ... gründlich waschen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
Anwendungs- bestimmungen |
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. VH615: Im technischen Wirkstoff Chlormequatchlorid dürfen die Maximalgehalte der Verunreinigungen 1,2-Dichlorethan von 0,1 g/kg und Chlorethen (Vinylchlorid) von 0,5 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse nicht überschritten werden. |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.