Handelsbezeichnung |
AGRICON Bio Schneckenkorn |
| Zulassungsnummer | 027517-62 |
| Zulassungsinhaber | COMPO GmbH |
| Weitere Vertriebsfirmen | Agricon NV |
| Zulassungsende | 31.12.31 |
| Wirkungsbereich | Molluskizid |
| Wirkstoffgehalt | 12,5 g/kg Eisen-III-phosphat (15,5 g/kg Dihydrat) |
| Formulierung | Fertigköder |
| Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
| Kennzeichnung nach PflSchMV | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. |
| Anwendungs- bestimmungen |
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
| Auflagen | NT665: Nicht in Häufchen auslegen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. VH634: Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg. |
| Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.