Handelsbezeichnung

NEU 1165 M

Zulassungsnummer 025956-00
Zulassungsinhaber W. NEUDORFF GMBH KG
Weitere Vertriebsfirmen W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassungsende 31.12.31
Wirkungsbereich Molluskizid
Wirkstoffgehalt 9,9 g/kg Eisen-III-phosphat
Formulierung Fertigköder
Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Kennzeichnung nach PflSchMV SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Anwendungs-
bestimmungen
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
SS1201-1: Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Auflagen SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
VH297: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
VH634: Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg.
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.