Handelsbezeichnung

MERLIN FLEXX DUO

Zulassungsnummer 00B159-00
Zulassungsinhaber Bayer CropScience Deutschland GmbH
Zulassungsende 31.12.25
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 375 g/l Terbuthylazin
50 g/l Isoxaflutole
50 g/l Cyprosulfamide
Formulierung Suspensionskonzentrat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS) Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Anwendungs-
bestimmungen
NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-7AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1: Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA277: Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
Auflagen NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH27: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 27
WMH5: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.