Handelsbezeichnung |
Metarex Duo |
Zulassungsnummer | 00A425-00 |
Zulassungsinhaber | DE SANGOSSE |
Zulassungsende | 31.08.27 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Wirkstoffgehalt | 10 g/kg Metaldehyd 16,2 g/kg Eisen-III-phosphat |
Formulierung | Fertigköder |
Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. |
Anwendungs- bestimmungen |
NT665: Nicht in Häufchen auslegen. NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. SS1201-1: Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
Auflagen | NT658: Haustiere fernhalten. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB011: Kinder fernhalten. SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.