Handelsbezeichnung |
BELOUKHA |
Zulassungsnummer | 008528-00 |
Zulassungsinhaber | Certis Belchim B.V. |
Weitere Vertriebsfirmen | proagro GmbH Certis Belchim B.V. |
Zulassungsende | 15.12.25 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Wirkstoffgehalt | 680 g/l Pelargonsäure |
Formulierung | Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Signalwort (GHS) | Achtung |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | Ausrufezeichen |
Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. |
Sicherheitshinweise (GHS) | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Inhalt/Behälter ... zuführen. |
Anwendungs- bestimmungen |
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
Auflagen | NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. VA551: Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen. WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. WMH0: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0 |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.