Handelsbezeichnung

Synero 30 SL

Zulassungsnummer 008330-60
Zulassungsinhaber Corteva Agriscience Germany GmbH
Weitere Vertriebsfirmen Corteva Agriscience Germany GmbH
Zulassungsende 31.12.25
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 30 g/l Aminopyralid (35,5 g/l Kalium-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS) Enthält Picloram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS) Inhalt/Behälter ... zuführen.
Anwendungs-
bestimmungen
NG349: Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Aminopyralid im folgenden Kalenderjahr.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.