Handelsbezeichnung |
GF-2545 |
Zulassungsnummer | 008089-00 |
Zulassungsinhaber | Corteva Agriscience Germany GmbH |
Zulassungsende | 31.12.24 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Wirkstoffgehalt | 13,3 g/l Picloram (23,8 g/l Triisopropanolammonium) 500 g/l Metazachlor 5,3 g/l Aminopyralid (10,2 g/l Triisopropanolammonium) |
Formulierung | Suspensionskonzentrat |
Signalwort (GHS) | Achtung |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | Gesundheitsgefahr, Umwelt |
Gefahrenhinweise (GHS) | Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Picloram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise (GHS) | Inhalt/Behälter ... zuführen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Unter Verschluss aufbewahren. |
Anwendungs- bestimmungen |
NG301-1: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). NG346-1: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. WMK3: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.