Handelsbezeichnung |
Schneckenkorn Blau |
Zulassungsnummer | 007825-64 |
Zulassungsinhaber | DE SANGOSSE |
Weitere Vertriebsfirmen | Schopf Hygiene |
Zulassungsende | 31.08.27 |
Wirkungsbereich | Molluskizid |
Wirkstoffgehalt | 25 g/kg Metaldehyd |
Formulierung | Fertigköder |
Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält R-p-Mentha-1,8-dien (d-Limonen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
Anwendungs- bestimmungen |
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Auflagen | NT658: Haustiere fernhalten. NT665: Nicht in Häufchen auslegen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB011: Kinder fernhalten. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS703: Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Hinweise | NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.