Handelsbezeichnung |
Antarktis |
Zulassungsnummer | 007818-00 |
Zulassungsinhaber | ADAMA Deutschland GmbH |
Weitere Vertriebsfirmen | ADAMA Deutschland GmbH |
Zulassungsende | 31.12.26 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Wirkstoffgehalt | 480 g/l Bifenox 5 g/l Florasulam |
Formulierung | Suspensionskonzentrat |
Signalwort (GHS) | Achtung |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | Umwelt |
Gefahrenhinweise (GHS) | Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise (GHS) | Inhalt/Behälter ... zuführen. |
Anwendungs- bestimmungen |
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. WMH14: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 14 WMH2: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2 |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.