Handelsbezeichnung |
POL-Sulphur 80 WP |
Zulassungsnummer | 007635-00 |
Zulassungsinhaber | CIECH Sarzyna S.A. |
Zulassungsende | 31.12.24 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Wirkstoffgehalt | 800 g/kg Schwefel |
Formulierung | Wasserdispergierbares Pulver |
Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Anwendungs- bestimmungen |
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. WMFM2: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2 |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.