Handelsbezeichnung |
KARITSU |
Zulassungsnummer | 006860-62 |
Zulassungsinhaber | ISK Biosciences Europe N.V. |
Weitere Vertriebsfirmen | ISK Biosciences Europe N.V. |
Zulassungsende | 30.06.24 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Wirkstoffgehalt | 160 g/l Cyazofamid |
Formulierung | Suspensionskonzentrat |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | Umwelt |
Gefahrenhinweise (GHS) | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise (GHS) | Inhalt/Behälter ... zuführen. |
Anwendungs- bestimmungen |
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. WMFC4: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C4 |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.