Handelsbezeichnung

Cedomon

Zulassungsnummer 005921-00
Zulassungsinhaber Koppert B.V.
Zulassungsende 30.04.25
Wirkungsbereich Fungizid
Wirkstoffgehalt 110,4 g/l Pseudomonas chlororaphis Stamm MA 342 2.200.000.000.000cfu/l
Formulierung Emulsion zur Saatgutbehandlung
Auflagen NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH363: Der Gehalt an 2,3-Deepoxy-2,3-didehydrorhizoxin (DDR) in der Fermentationsbrühe des Wirkstoffes Pseudomonas chlororaphis, Stamm MA 342, darf 2 mg/L zum Zeitpunkt der Formulierung nicht überschreiten.
Hinweise NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.