Handelsbezeichnung |
Cedomon |
Zulassungsnummer | 005921-00 |
Zulassungsinhaber | Koppert B.V. |
Zulassungsende | 30.04.25 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Wirkstoffgehalt | 110,4 g/l Pseudomonas chlororaphis Stamm MA 342 2.200.000.000.000cfu/l |
Formulierung | Emulsion zur Saatgutbehandlung |
Auflagen | NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2201: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. VH363: Der Gehalt an 2,3-Deepoxy-2,3-didehydrorhizoxin (DDR) in der Fermentationsbrühe des Wirkstoffes Pseudomonas chlororaphis, Stamm MA 342, darf 2 mg/L zum Zeitpunkt der Formulierung nicht überschreiten. |
Hinweise | NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.