Handelsbezeichnung:
ORTIVA
Anwendungsnummer:
034560-00/01-007 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2028-05-31 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Fungizid |
| Einsatzgebiet | Gemüsebau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Echte Kamille |
| Verwendungszweck Pflanze/ Pflanzenerzeugnis |
Verwendung als ArzneipflanzeVerwendung als teeähnliches ErzeugnisBlatt- und Blütennutzung |
| Stadium Kultur | Von Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens |
| Schadorganismus/Zweck | Echte Mehltaupilze |
| Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 2 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 8 bis 12 Tag(e) |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 1 l/ha in 200 bis 600 l/ha
Wasser |
| Anwendungsbestimmungen | NW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. : reduzierte Abstände: 50% 5,75% 5,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. : 5m; |
| Auflagen | WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
| Wartezeiten | Freiland, Echte Kamille : 7 Tage |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.