Handelsbezeichnung:
AGIL-S
Anwendungsnummer:
034107-00/10-004 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2027-11-30 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Einsatzgebiet | Obstbau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Johannisbeerartiges Beerenobst |
| Schadorganismus/Zweck | Gemeine Quecke |
| Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser |
| Weitere Erläuterungen | Anwendungstechnik: Reihen- oder Einzelpflanzenbehandlung |
| Anwendungsbestimmungen | NW609-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. : 5m; SF275-EVOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
| Wartezeiten | Freiland, Johannisbeerartiges Beerenobst : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.