Handelsbezeichnung:
AGIL-S
Anwendungsnummer:
034107-00/09-001 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2027-11-30 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Einsatzgebiet | Gemüsebau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | frische Kräuter |
| Schadorganismus/Zweck | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke |
| Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen ODER nach dem Schnitt |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser |
| Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
| Wartezeiten | Freiland, frische Kräuter ausgenommen: Schnittsellerie, Thymian, Gemeiner: 14 Tage Freiland, Thymian, Gemeiner : 35 Tage Freiland, Schnittsellerie : 21 Tage |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.