Handelsbezeichnung: AGIL-S
Anwendungsnummer: 034107-00/07-005
Status Zulassung, bis 2027-11-30 00:00:00.0
Wirkungsbereich Herbizid
Einsatzgebiet Forst
Anwendungsbereich auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus/Zweck Land-Reitgras
Stadium Schadorganismus Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungszeitpunkt während der Vegetationsperiode , nach dem Auflaufen der Unkräuter
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung 2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5m;
SF275-77FO: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
Auflagen WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Wartezeiten auf Kahlflächen, Laubholz : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Freiland, Nadelholz : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.