Handelsbezeichnung:
AGIL-S
Anwendungsnummer:
034107-00/00-011 |
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| Status | Zulassung, bis 2027-11-30 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Einsatzgebiet | Gemüsebau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Speisezwiebel |
| Stadium Kultur | Von 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 50 % des zu erwartenden Zwiebel- bzw. Schaftdurchmessers erreicht |
| Schadorganismus/Zweck | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke |
| Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser |
| Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
| Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel : 30 Tage |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.