Handelsbezeichnung: TRIVKO
Anwendungsnummer: 024847-61/09-005
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2024-12-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich Herbizid
Einsatzgebiet Ackerbau
Anwendungsbereich Freiland
Kultur/Objekt Lein
Stadium Kultur Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Schadorganismus/Zweck Einjährige einkeimblättrige Unkräuter;
ausgenommen: Einjähriges Rispengras
Stadium Schadorganismus Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar
Anwendungszeitpunkt nach dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Aufwand 1l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeiten Freiland, Lein : 90 Tage

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.