Handelsbezeichnung:
Karate Zeon
Anwendungsnummer:
024675-00/06-001 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-09-30 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Insektizid |
| Einsatzgebiet | Gemüsebau |
| Anwendungsbereich | Gewächshaus |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Kohlrabi |
| Stadium Kultur | Ab 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
| Schadorganismus/Zweck | Saugende Insekten |
| Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 2 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tag(e) |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 0,075 l/ha in 400 bis 600 l/ha
Wasser |
| Auflagen | VV605: "Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet." Diese Angabe ist jeweils gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar auf der Packung, der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, auf der Umhüllung oder, sofern die Erzeugnisse lose abgegeben werden, auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang oder einer schriftlichen Aufzeichnung oder auf vergleichbare Weise jeweils am Ort der Abgabe, sofern die Angabe dem jeweiligen Lebensmittel zuzuordnen ist, anzugeben. Bei der Abgabe von Erzeugnissen an andere Personen als Verbraucher erfolgt die Kenntlichmachung der Behandlung durch die vorgeschriebene Angabe auf einer Außenfläche der Packungen oder Behältnisse und zusätzlich in den Begleitpapieren. Die genannte Angabe und Kenntlichmachung kann entfallen, wenn die Blätter des Kohlrabis vor dem Inverkehrbringen entfernt werden oder wenn sichergestellt werden kann, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt. |
| Wartezeiten | Gewächshaus, Kohlrabi : 14 Tage |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.