Handelsbezeichnung: Folpan 80 WDG
Anwendungsnummer: 024459-00/02-001
Status Zulassung, bis 2028-02-15 00:00:00.0
Wirkungsbereich Fungizid
Einsatzgebiet Hopfenbau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Hopfen
Stadium Kultur Von 20 % der Gerüsthöhe erreicht bis Volle "Ausdoldung"
Schadorganismus/Zweck Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 3
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 3
Abstand: mindestens 14 Tag(e)
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung bis BBCH 37: 1,87 kg/ha in maximal 1.000 l/ha Wasser
bis BBCH 55: 3,74 kg/ha in maximal 2.000 l/ha Wasser
über BBCH 55: 4,68 kg/ha in maximal 2.500 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: reduzierte Abstände: 90% 20
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
SF276-28HO: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Auflagen NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Wartezeiten Freiland, Hopfen : 21 Tage

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.