Handelsbezeichnung: Mimic
Anwendungsnummer: 024270-00/02-002
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2028-01-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich Insektizid
Einsatzgebiet Weinbau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Stadium Kultur Von Wolle-Stadium: wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar bis "Gescheine" (Infloreszenzen) vergrößern sich; Einzelblüten sind dicht gedrängt
Schadorganismus/Zweck Springwurm
Stadium Schadorganismus Larve
Anwendungszeitpunkt bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 3
Abstand: 10 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung Basisaufwand: 0,2 l/ha in maximal 800 l/ha Wasser
ES 61: 0,4 l/ha in maximal 800 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
: reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 15m;
Wartezeiten Freiland, Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.