Handelsbezeichnung: Scala
Anwendungsnummer: 024225-00/04-002
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2027-06-30 00:00:00.0
Wirkungsbereich Fungizid
Einsatzgebiet Gemüsebau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Porree
Stadium Kultur Von 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben; Zwiebelhals trocken; physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen; sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
Schadorganismus/Zweck Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri)
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 10 Tag(e)
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung 2 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
: 5m;
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Wartezeiten Freiland, Porree : 14 Tage

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.