Handelsbezeichnung: Moddus
Anwendungsnummer: 024212-00/06-003
Status Zulassung, bis 2026-12-15 00:00:00.0
Wirkungsbereich Wachstumsregler
Einsatzgebiet Ackerbau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Winterweichweizen
Stadium Kultur Von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen
Schadorganismus/Zweck Halmfestigung
Anwendungszeitpunkt nach dem Auflaufen , Frühjahr
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 7 Tag(e)
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Anwendungsbestimmungen SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auflagen NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Wartezeiten Freiland, Winterweichweizen : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.