Handelsbezeichnung:
Moddus
Anwendungsnummer:
024212-00/06-003 |
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| Status | Zulassung, bis 2026-12-15 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
| Einsatzgebiet | Ackerbau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Winterweichweizen |
| Stadium Kultur | Von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen |
| Schadorganismus/Zweck | Halmfestigung |
| Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen , Frühjahr |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 2 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: mindestens 7 Tag(e) |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser |
| Weitere Erläuterungen | Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
| Anwendungsbestimmungen | SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
| Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
| Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.