Handelsbezeichnung:
Moddus
Anwendungsnummer:
024212-00/01-001 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-12-15 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
| Einsatzgebiet | Ackerbau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung) |
| Stadium Kultur | Von 1-Knoten-Stadium bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) |
| Schadorganismus/Zweck | Halmfestigung |
| Anwendungszeitpunkt | nach dem Auflaufen |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser |
| Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. |
| Wartezeiten | Freiland, Gräser : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.