Handelsbezeichnung: ADM.06001.H
Anwendungsnummer: 00A910-00/00-002
Status Zulassung, bis 2027-06-30 00:00:00.0
Wirkungsbereich Herbizid
Einsatzgebiet Ackerbau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Winterweichweizen, Winterroggen, Wintertriticale
Stadium Kultur Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
Schadorganismus/Zweck Gemeiner Windhalm, Gemeines Hirtentäschel, Gemeine Besenrauke, Acker-Hellerkraut, Flughafer-Arten
Anwendungszeitpunkt Frühjahr , nach dem Auflaufen
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung 1 l/ha in 80 bis 300 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen NT140: Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
Auflagen NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Wartezeiten Freiland, Winterweichweizen : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Freiland, Roggen : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Freiland, Triticale : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.