Handelsbezeichnung: ELATUS PLUS
Anwendungsnummer: 008405-00/08-002
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2027-03-02 00:00:00.0
Wirkungsbereich Fungizid
Einsatzgebiet Gemüsebau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt frische Kräuter
Schadorganismus/Zweck Pilzliche Blattfleckenerreger
Anwendungszeitpunkt ab 25 % Bodenbedeckungsgradbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung 0,75 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen NW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
: reduzierte Abstände: 50% 5,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 10m;
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Wartezeiten Freiland, frische Kräuter : 14 Tage

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.