Handelsbezeichnung: Goltix Gold
Anwendungsnummer: 006470-00/07-001
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-08-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich Herbizid
Einsatzgebiet Gemüsebau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Traubensilberkerze (Wurzelnutzung)
Stadium Kultur Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Schadorganismus/Zweck Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter;
ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten
Stadium Schadorganismus Bis Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt im Pflanzjahr , nach dem Anwachsen
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 3
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 3
Abstand: 6 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung Zeitpunkt 1: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Zeitpunkt 2: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Zeitpunkt 3: 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Kultur/Objekt: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Anwendungsbestimmungen NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeiten Freiland, Traubensilberkerze : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.