Handelsbezeichnung: Goltix Gold
Anwendungsnummer: 006470-00/04-003
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-08-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich Herbizid
Einsatzgebiet Gemüsebau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Minze-Arten (Blatt- und Blütennutzung)
Stadium Kultur Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Schadorganismus/Zweck Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter;
ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten
Stadium Schadorganismus Bis Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt ab 2. Standjahr , nach dem Austrieb
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 6 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung erste Behandlung 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
zweite Behandlung 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Kultur/Objekt: Verwendung als Arzneipflanze
Kultur/Objekt: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Anwendungsbestimmungen NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeiten Freiland, Minze-Arten : 21 Tage

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.