Handelsbezeichnung:
Goltix Gold
Anwendungsnummer:
006470-00/02-010 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-08-31 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Einsatzgebiet | Gemüsebau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Bohnenkraut (Nutzung als frisches Kraut) |
| Stadium Kultur | Bis 30 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 3-Knoten-Stadium |
| Schadorganismus/Zweck | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten |
| Stadium Schadorganismus | Bis Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab |
| Anwendungszeitpunkt | vor dem Auflaufen (1. Behandlung) , nach dem Auflaufen (2. Behandlung) , nach dem Auflaufen (3. Behandlung) |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 3 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 3 Abstand: 6 bis 14 Tag(e) |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | Zeitpunkt 1: 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser Zeitpunkt 2: 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Zeitpunkt 3: 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser |
| Weitere Erläuterungen | Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen) |
| Anwendungsbestimmungen | NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
| Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
| Wartezeiten | Freiland, Bohnenkraut : 40 Tage |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.