Handelsbezeichnung:
Kerb FLO
Anwendungsnummer:
006220-00/00-015 |
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| Status | Zulassung, bis 2027-01-31 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Einsatzgebiet | Obstbau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Erdbeere |
| Schadorganismus/Zweck | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere |
| Anwendungszeitpunkt | Winter (in der Vegetationsruhe) |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 1,25 l/ha in 400 bis 600 l/ha
Wasser |
| Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. |
| Wartezeiten | Freiland, Erdbeere : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.