Handelsbezeichnung:
Stomp Aqua
Anwendungsnummer:
005958-00/33-006 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-06-30 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Einsatzgebiet | Zierpflanzenbau |
| Anwendungsbereich | Baumschulen und Kämpe |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Baumschulgehölzpflanzen |
| Schadorganismus/Zweck | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Acker-Hundskamille, Kletten-Labkraut, Kamille-Arten |
| Stadium Schadorganismus | Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet |
| Anwendungszeitpunkt | nach dem Austrieb |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 3,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser |
| Weitere Erläuterungen | Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Abschirmung Kultur/Objekt: ausgenommen einjährige Nadelholzsämlinge |
| Anwendungsbestimmungen | NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. SF276-ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
| Auflagen | NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. |
| Wartezeiten | Baumschulen und Kämpe, Baumschulgehölzpflanzen : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.