Handelsbezeichnung: Stomp Aqua
Anwendungsnummer: 005958-00/12-001
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-06-30 00:00:00.0
Wirkungsbereich Herbizid
Einsatzgebiet Obstbau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Kernobst (Ertrags- und Junganlagen; ab 1. Standjahr)
Stadium Kultur Bis Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T
Schadorganismus/Zweck Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter;
ausgenommen: Acker-Hundskamille, Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten
Stadium Schadorganismus Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungszeitpunkt nicht im Pflanzjahr
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Anwendungstechnik spritzen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung 3,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Weitere Erläuterungen Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3,5 l/ha
Anwendungstechnik: Reihenbehandlung
Anwendungstechnik: mit Abschirmung
Anwendungsbestimmungen NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeiten Freiland, Kernobst : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.