Handelsbezeichnung:
Stomp Aqua
Anwendungsnummer:
005958-00/12-001 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-06-30 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Einsatzgebiet | Obstbau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Kernobst (Ertrags- und Junganlagen; ab 1. Standjahr) |
| Stadium Kultur | Bis Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T |
| Schadorganismus/Zweck | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Acker-Hundskamille, Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten |
| Stadium Schadorganismus | Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
| Anwendungszeitpunkt | nicht im Pflanzjahr |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik | spritzen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 3,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha
Wasser |
| Weitere Erläuterungen | Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3,5 l/ha Anwendungstechnik: Reihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Abschirmung |
| Anwendungsbestimmungen | NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
| Auflagen | NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
| Wartezeiten | Freiland, Kernobst : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.