Handelsbezeichnung:
NEMATHORIN 10G
Anwendungsnummer:
005005-00/02-001 |
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| Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-10-31 00:00:00.0 |
| Wirkungsbereich | Nematizid |
| Einsatzgebiet | Zierpflanzenbau |
| Anwendungsbereich | Freiland |
| Anwenderkategorie | Beruflich |
| Kultur/Objekt | Baumschulgehölzpflanzen; ausgenommen: Rosen |
| Schadorganismus/Zweck | Nematoda |
| Anwendungszeitpunkt | unmittelbar vor dem Pflanzen |
| Maximale Anzahl der Behandlungen | in dieser Anwendung: 1 in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik | streuen |
| Max. Aufwandmenge pro Behandlung | 30 kg/ha |
| Weitere Erläuterungen | Anwendungstechnik: sofortige Einarbeitung in 10-15 cm Bodentiefe Anwendungstechnik: breitflächig |
| Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
| Wartezeiten | Freiland, Baumschulgehölzpflanzen ausgenommen: Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.