Handelsbezeichnung: NEMATHORIN 10G
Anwendungsnummer: 005005-00/02-001
Status Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 2026-10-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich Nematizid
Einsatzgebiet Zierpflanzenbau
Anwendungsbereich Freiland
Anwenderkategorie Beruflich
Kultur/Objekt Baumschulgehölzpflanzen;
ausgenommen: Rosen
Schadorganismus/Zweck Nematoda
Anwendungszeitpunkt unmittelbar vor dem Pflanzen
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Anwendungstechnik streuen
Max. Aufwandmenge pro Behandlung 30 kg/ha
Weitere Erläuterungen Anwendungstechnik: sofortige Einarbeitung in 10-15 cm Bodentiefe
Anwendungstechnik: breitflächig
Auflagen NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeiten Freiland, Baumschulgehölzpflanzen
ausgenommen: Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.